Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV – Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen

Brände am Arbeitsplatz lassen sich durch präventive Maßnahmen und geschultes Personal effektiv verhindern. Eine Brandschutzhelfer-Schulung nach DGUV-Vorgaben stellt sicher, dass in Unternehmen ausreichend Mitarbeiter vorhanden sind, die im Notfall Feuerlöscheinrichtungen sachgerecht bedienen können. Je mehr Mitarbeiter eine Schulung absolvieren, desto höher ist die Sicherheit im Betrieb.

Gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber

Laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Diese übernehmen Aufgaben im betrieblichen Brandschutz und unterstützen im Brandfall die Evakuierung von Personen.

Regelmäßige Auffrischung der Ausbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sollte mindestens alle drei Jahre wiederholt werden. Abhängig von der Tätigkeit und dem Gefährdungspotenzial im Betrieb können kürzere Wiederholungsintervalle erforderlich sein.

Inhalte der Brandschutzhelfer-Schulung

Die Schulung kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen und vermittelt umfassendes Wissen zu folgenden Themen:

Theorie (Brandschutzunterweisung)

✔ Brandschutzordnung und Brandmeldeeinrichtungen
✔ Brandschutztechnische Einrichtungen und Löschmittelkunde
✔ Verhalten im Brandfall und Einleitung einer geordneten Evakuierung
✔ Rettung von Personen und Gefahrenbewertung
✔ Nutzung von Feuerlöschern (CO2-, Schaum- und Pulverlöscher)

Praxis (Feuerlöschübung)

Unter Anleitung erfahrener Fachkräfte sammeln die Teilnehmer praktische Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern.

Inhouse-Schulung für Ihr Unternehmen

Sie möchten eine Inhouse-Schulung für Ihre Mitarbeiter durchführen? Wir klären gemeinsam mit Ihnen die notwendigen örtlichen Gegebenheiten und die Mindestteilnehmerzahl.

Voraussetzungen für die Schulung vor Ort:

Außenbereich (z. B. Parkplatz) für die Feuerlöschübung
Seminarraum mit Bestuhlung und Präsentationsmöglichkeit